Welche Kosten entstehen bei der Behandlung durch einen Wahlarzt?

Nach der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen.  Die Höhe  ist abhängig von der Art und Anzahl der durchgeführten Untersuchungen.  Die entstandenen Kosten müssen von Ihnen direkt beglichen werden. Anschließend  können Sie die Honorarnote  bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Bitte informieren Sie sich bereits bei der Anmeldung über die voraussichtlich entstehenden Kosten! 

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um schriftliche Terminabsage mindestens 48h vor dem geplanten Termin per e-mail.  Wenn Sie zu einem vereinbarten Termin ohne vorheriger Absage nicht erscheinen, verrechne ich ein Ausfallhonorar von 125 €.